Schweizer Schulen können künftig den Cloud-Dienst Office 365 von Microsoft einsetzen – er ist nach einer Anpassung datenschutzrechtlich unbedenklich. Die schweizerischen Datenschützer konnten bei Microsoft entsprechende Änderungen durchsetzen.
Insbesondere kann damit sichergestellt werden, dass Verantwortlichkeiten klar geregelt
sind, der Ort der Datenbearbeitungen in Europa festgehalten ist, Kontrollmöglichkeiten
bestehen, schweizerisches Recht anwendbar wird und auch der Gerichtsstand in der
Schweiz liegt.
Um in den Genuss dieser Änderung zu kommen, muss durch die Bildungsinstitutionen eine kostenlose Vertragsergänzung abgeschlossen werden.
Lesen Sie hier auch die Pressemitteilung der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (Privatim).
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